Kindstod bleibt ungesühnt

Sollen Gerichte mit zweierlei Maß messen?

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Zuletzt geändert oder ergänzt wurde er am: Samstag, 18.02.2012

Leider kommt es immer wieder vor das Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland sterben, weil die Eltern mit der Erziehung überfordert sind und daher in Stresssituationen völlig falsch reagieren. Was dazu führen kann, das sie z. B. den kleinen Körper heftig schütteln um das Kind so dazu zu bringen endlich ruhig zu sein. Für das Kind können diese Handlungen tödliche Konsequenzen haben.

So geschehen auch vor einiger Zeit hier in Lüneburg!

Der Prozeß um den Kindstod gegen die Eltern ging die Tage jetzt zuende, ohne das die Eltern respektive ein Elternteil verurteilt wurde(n). Da ist es aus emotionaler Sicht natürlich verständlich, das diese Entscheidung die Menschen auf die Barrikaden bringt. Schließlich hört man immer wieder, das Kinder doch unsere Zukunft seien und nicht nur aus diesem Grund eines besonderen Schutzes bedürfen.

Doch wenn man diese Geschichte rein sachlich betrachtet muss die Frage gestattet sein, was die Gerichte machen sollen wenn die Eltern von ihrem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch machen und die Indizienkette anscheinend nicht für eine Verurteilung ausreicht? Schließlich hat sich Justitia nicht von Emotionalität und möglichen Wahrscheinlichkeiten leiten zu lassen, sondern von Sachlichkeit und Beweisen!

Denn man kann sicherlich davon ausgehen, das die Richter und Staatsanwälte mit einem solchen Urteil alles andere als Glücklich sind. Aber emotionale Urteile kann sich ein Rechtsstaat, der Deutschland ja sein soll, nicht leisten. Gilt hierzulande schließlich immer noch der Grundsatz in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten.

Sollen unsere Gerichte in Zukunft mit Zweierlei Maß messen, je nachdem ob es sich beim Opfer um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt? Schickt man in Fällen bei denen ein Kind zu Schaden gekommen ist dann zukünftig beide Elternteile hinter Schwedische Gardinen, auch wenn man dem wahren Täter die den Tod verursachende Tat nicht nachweisen kann?

Das würde bedeuten, wir heben einen Grundsatz zugunsten eines anderen auf! Aber kann es das wirklich sein?

PS: Ich hoffe, ihr haltet mich jetzt nicht für Gefühlskalt oder Kinderfeindlich! Ich wollte die Sache nur vom sachlichen Standpunkt aus beleuchten! 

Autor: Marcus

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