Artikelformat

Endlich Klarheit beim Einsatz von google Analytics?

Hamburger Datenschützer einigt sich mit google

Zuletzt geändert oder ergänzt wurde er am: Sonntag, 31.03.2013
VN:F [1.9.22_1171]
Fandest Du den Artikel hilfreich? Dann bewerte ihn bitte
Bewertung: 0.0/5 (0 Stimmen cast)

Der Hamburger Datenschützer, Prof. Dr. Johannes Caspar, hat sich laut einer von seiner Behörde herausgegebenen Presse-Erklärung mit google über das zukünftige Vorgehen und Händling bezüglich google Analytics verständigt.

Damit ihr in Zukunft beim Einsatz von der Analyse-Software auf der sicheren Seite seid, habt ihr die folgenden drei Schritte abzuarbeiten (Quelle: Datenschutz Hamburg):

  1. den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;
  2. auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas
  3. mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll.

Punkt 1 habe ich soeben in den 'Angaben zum Datenschutz' entsprechend ergänzt.  Punkt 3 müsste ich noch abarbeiten, wenn das auch in Niedersachsen zur Pflicht werden sollte - was eigentlich anzunehmen ist.

Punkt 2 wird von mir bereits seit Beginn des Einsatzes erfüllt. Zumindest befindet sich die Zeile

 “_gaq.push(['_gat._anonymizeIp']);”

in meinem Analytics-Code. Und den habe ich die ganze Zeit über nicht geändert.

Wer die IP-Anonymisierung nicht seit Beginn seines Einsatzes von google Analytics im Einsatz hat, hat - wie ich gelesen habe - ein kleines Problem. Denn er ist verpflichtet, die alten, aufgezeichneten Daten zu löschen.

Und das geht, auch das habe ich gelesen, nur über die Löschung des bestehenden Analytics-Kontos und der Eröffnung eines neuen. Somit sind die bereits gesammelten Daten also quasi für die Tonne, weil man sie - rein theoretisch - ja auch nicht mehr auswerten dürfte.

Sicher auch etwas, für das sich die Datenschützer auf die Schultern klopfen können. Google macht den meisten Umsatz mit Analytics, aber die Webseiten-Betreiber haben die Arbeit.

Autor: Marcus

Ich freue mich über Deinen Besuch auf meinem Blog! Wenn Dir der Artikel gefallen hat, teile ihn doch mit anderen und hinterlasse Deine Meinung. Du findest mich und den Blog auch auf bzw. bei den folgenden Diensten

Wähle Dein Netzwerk

Loading Facebook Comments ...

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Dieser Artikel ist älter als 60 Tage, daher ist keine Eingabe der Webseiten-URL mehr möglich!



CommentLuv - verlinke einen deiner Blog-Artikel

Dieser Blog gibt regulären Kommentatoren einen DoFollow-Status.
Implementiert von IT Blögg