Den Urlaub online ankündigen

Ein Fest für Einbrecher

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Zuletzt geändert oder ergänzt wurde er am: Samstag, 18.02.2012

Wir alle freuen uns in der Regel auf den Sommer.

Die einen, weil es dann abends länger hell ist und man länger draußen sein kann. Die anderen, weil es dann wieder ab in den Urlaub geht.

Von letzterem profitieren aber nicht nur Tourismusbranche und die Urlauber, sondern auch die Einbrecher. Denn die haben während der Monate von Juni bis September ebenfalls ihre Hochsaison.

Und diese wird Ihnen von den Urlaubern von Jahr zu Jahr auch stressfreier gestaltet. Denn während sie sich früher die Mühe machen mussten, ihr Objekt der Begierde erst einmal lang und breit auszuspähen, brauchen sie sich heute nur noch auf Blogs sowie auf Facebook und Co. umzugucken. Und das geht ja ziemlich einfach. Eventuell braucht man dafür noch nicht mal bei diesen Diensten angemeldet zu sein.

Denn die Nutzer der sozialen sozialen Communitys tun nichts lieber, als ihren Freunden - und wen nicht sonst noch alles - mitzuteilen, das und wann ihr Urlaub beginnt.

Welche Folgen das haben kann, konnte man sich zum Beispiel in Ulrich Meyers 'Akte 2011' am letzten Mittwoch zu Gemüte führen.

Aber nicht nur Facebook-User sind dermaßen Mitteilungsfreudig, das einem Angst und Bange werden kann. Ich war durchaus besorgt, als ich gelesen habe, wie mitteilsam man auch in Bloggerkreisen ist. Dabei scheint man wohl gerne zu übersehen, das nicht nur liebe und nette Besucher auf dem Tagebuch vorbeischauen, sondern das auch die bösen Buben mit Interesse lesen wer eine lange Zeit lang nicht zu Hause ist.

Wobei man sich als Böser Butzemann bei letzterem zudem ja noch nicht mal die Mühe zu machen braucht, irgendwie die Adresse herauszubekommen. Denn das erleichtert einem ja allein schon die Tatsache, das in Deutschland die Impressumspflicht herrscht. Also kurz mal auf der entsprechenden Seite vorbeigesurft und ab geht die wilde Lutzie.

Wie man in dem verlinkten Video erfahren kann, begleichen die deutschen Versicherungen bei den Nutzern sozialer Netzwerke bislang wohl noch die durch Einbrüche entstandenen Schäden. Noch! Andererseits kann man aber auch lesen, das Versicherungen sowohl bei Urlaubsankündigungen als auch bei Party-Einladungen den Versicherten ins Leere laufen lassen.

Bei letzterem, also der (öffentlichen) Ankündigung einer Party, entstandene Schäden werden gar nicht ersetzt. Hier gehen die Versicherungen in der Regel von gewollter Zerstörung oder Sachbeschädigung - also von Vandalismus - aus. Denn werden Partys öffentlich angekündigt, haben die meisten Besuchern dieser Partys keinen wirklichen Bezug zum Gastgeber. Sie wollen nur ihren Spaß.

Und der sieht selten so aus, wie ihn sich die Organisatoren vorstellen.

In England - auch das erfährt man im Video - ist das bereits anders. Hier müssen die Versicherten tiefer in die Tasche greifen, wenn sie diese Netzwerke nutzen und gegen Einbruchsschäden versichert sein wollen.

Auch wenn das für unsereins wieder mal Mehrkosten bedeutet, finde ich das durchaus richtig. Denn dieses Hinausposaunen von Zeiten der Abwesenheit ist für mich per Definition weder fahrlässig noch grob fahrlässig. Es ist Vorsatz. Und das auch dann, wenn man vielleicht einen Nachbarn hat der einmal morgens und einmal abends nach dem rechten schaut.

Schließlich macht man einen potentiellen Einbrecher damit darauf aufmerksam, welches Objekt er demnächst vielleicht mal genauer in Augenschein nehmen sollte. Natürlich erst dann, wenn er sich via Google Maps oder Street View noche einen groben Eindruck von der Umgebung seines Zieles gemacht hat.

Das man Conny die Wohnung allem Anschein nach nicht ausgeräumt hat, hat mich natürlich beruhigt.

Mein Artikel mag die Blogger und / oder Social Networker vielleicht nicht zum nachdenken anregen, das Video tut es hoffentlich. 

Autor: Marcus

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